betreutes wohnen

Die Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V. „DEIN WEG“ hat sich zum 01. November 2009 gegründet und bietet seine Betreuungsleistungen im Landkreis Helmstedt an.

Unser derzeitiges Team setzt sich aus einem staatlich anerkannter Familienpfleger sowie einem Dipl. Sozialpädagogen zusammen (zurzeit auf Honorarbasis). Darüber

hinaus steht uns ein Dipl. Sozialarbeiter/Sozialtherapeut (GVS) beratend und supervisorisch zur Verfügung. Außerdem gehören noch einige ehrenamtliche Helfer zum erweiterten Team. Die hauptamtlichen Mitarbeiter verfügen alle über eine langjährige Berufserfahrung im Bereich der stationären Rehabilitation für Abhängigkeitserkrankte.

Aus unserer christlichen Überzeugung rührt die Grundhaltung, dass das Wohnen ein soziales Grundbedürfnis des Menschen ist. Zufriedenheit und Wohlbefinden sind abhängig von der Qualität der realen Wohnbedingungen und der Möglichkeit weitgehend eigenständig und selbstbestimmt zu leben.

Deshalb findet sich „DEIN WEG“ in dem Arbeitsansatz des betreuten Wohnens und der Begleitung wieder. Die notwendige Hilfe und Betreuung wird ambulant geleistet, dadurch entsteht viel Freiraum zur eigenen Lebensgestaltung seitens unserer Bewohner, die durch Eigenverantwortung ein hohes Maß an Selbstbestimmung erfahren, jedoch in allen Lebenslagen jederzeit Hilfe erfahren können.

Eine Aufnahme in unsere ambulant betreute Wohngruppe kann zur Kriesenintervention, zur Stabilisierung, oder auch längerfristig erfolgen, jedoch immer mit dem Ziel, die Eigenständigkeit des Klienten weitestgehend wieder herzustelllen.

Die Entscheidung der Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V., „DEIN WEG“ mit abhängigkeitserkrankten Menschen zusammen zu arbeiten, resultiert aus der bisherigen Berufsausübung der Gründer, in der es zu vielfachen Betreuungskontakten mit dem Personenkreis nach §53 SGB XII kam.

Ebenfalls besteht ein umfangreiches Wissen über das im Landkreis Helmstedt vorhandene Hilfeverbundsystem behördlicher und privater Dienste für Menschen in sozialen Notlagen, so ist z.B. eine enge Zusammenarbeit mit unserem Verein vom Lukas-Werk Helmstedt geplant.

Neben der Fachausbildung gewährleistet diese Berufserfahrung das notwendige Qualifikations- und Kompetenzprofil für eine erfolgreiche Betreuungsarbeit.

Pädagogische Grundhaltung

Als Gründer, überzeugte Christen und gleichzeitig betreuende Fachkräfte der Abteilung „DEIN WEG“ gehen wir in unserem Handeln von einem christlichen Menschenbild aus, dass grundsätzlich Wertschätzung und Annahme voraussetzt und jedem Menschen Entwicklungsmöglichkeiten, Fähigkeiten und Ressourcen zutraut.

Dem Klienten begegnen wir mit Achtung und Offenheit gegenüber seiner Persönlichkeit, seinen biographischen Erlebnissen und Erfahrungen.

Wir arbeiten in dem Bewusstsein, dass unsere Sichtweise und Einschätzungen stets subjektiv sind und hinterfragen diese somit kontinuierlich unter weitestgehender Mitwirkung und Autonomie des Betreuten, sowie supervisorischer Fachanleitung.

Hilfe zur Selbsthilfe ist der vorrangige Grundsatz der Betreuungsabteilung „DEIN WEG“.

Die Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V., „DEIN WEG“, versteht sich in seiner Arbeit als kompetenter Ansprechpartner für Menschen mit Suchterkrankungen. Im Rahmen dieses Selbstverständnis wurde die hier vorgestellte Konzeption für die Dienstleistung einer ambulant betreuten Wohngruppe erarbeitet.

Zielgruppe

Das Angebot des Ambulant Betreuten Wohnens richtet sich an volljährige Frauen und Männer mit einer drohenden oder bereits vorhandenen Abhängigkeitserkrankung, welche eine wesentliche Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII darstellt.

Wichtigstes Kriterium für den Beginn der Betreuung ist die Motivation des Klienten zur sozialen Integration und dessen Bereitschaft zur Annahme von professioneller ambulanter Unterstützung.

Weitere formelle Voraussetzungen für die Betreuungsleistung sind:

  1. das Vorliegen einer Fachärztlichen Stellungnahme, welche die drohende oder bereits vorhandene Behinderung diagnostiziert und einen Hilfebedarf bescheinigt,
  2. die Bereitschaft, sich in die ambulant betreute Wohngruppe „DEIN WEG“ zu integrieren
  3. die begründete Annahme, dass die ambulante Betreuung eine schrittweise Verselbständigung bewirken kann, d.h. ein Mindestmaß an Ressourcen beim Hilfeempfänger vorhanden sein sollte.

Ziele der Betreuung

  1. Vorrangiges Ziel der Betreuungsleistung ist die Befähigung des Klienten zu einer möglichst eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung und dessen vollständige Integration in die Gesellschaft.
  2. Die Folgen der bestehenden Abhängigkeitserkrankung sollen beseitigt oder abgemildert bzw. eine drohende Abhängigkeitserkrankung soll verhindert werden.
  3. Das ambulant betreute Wohnen soll möglichst langfristig eine stationäre Unterbringung vermeiden.
  4. Die Wiederherstellung und Sicherung der materiellen Existenz wird angestrebt.
  5. Eine möglichst angstfreie Alltagsbewältigung wird durch die finanzielle Existenzsicherung begünstigt.
  6. Ein weiteres wichtiges Ziel ist die möglichst aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  7. Persönliche Fähigkeiten und Kompetenzen des Klienten sollen mobilisiert und eine Tagesstruktur entwickelt werden.
  8. Durch das Erleben von Selbstwirksamkeit wird die allgemeine
  9. Lebenszufriedenheit und Frustrationstoleranz des Klienten erhöht.

Im Rahmen der Gesundheitsfürsorge ist es ein Hauptziel, stationäre Unterbringung zu vermeiden. Voraussetzung hierfür ist die Annahme der Erkrankung, die Auseinandersetzung mit ebensolcher und ggf. die Förderung einer Behandlungseinsicht. Der Klient soll befähigt werden, sich im Bedarfsfall selbständig Hilfe holen zu können. In der Arbeit mit suchtkranken Klienten stellt ein drogenabstinentes Leben ein Idealziel dar.

Im Bereich Arbeit ist die Entwicklung einer passenden beruflichen Perspektive und die Ausübung einer angemessenen, sinnstiftenden und bestenfalls existenzsichernden Tätigkeit Ziel der Betreuung.

Aufgrund der oftmals hochkomplexen Problemkonstellation des Klienten bedarf es zur Erreichung der obigen Ziele oftmals der Erarbeitung und Umsetzung verschiedener individueller Teilziele, die z.T. sehr niedrigschwellig ausgerichtet werden müssen.

Leistungsangebot

Das von uns angebotene Ambulant Betreute Wohnen nach § 53, 54 SGB XII umfasst überwiegend Hilfeleistungen in Form von Betreuung, Beratung und Begleitung.

Als Grundlage für die Hilfeleistungen dient ein Individueller Hilfeplan. Dieser wird in enger Zusammenarbeit mit dem Klienten erarbeitet, wobei sich die Betreuungsziele und –inhalte an den persönlichen Ressourcen / Fähigkeiten und ins Besondere den Wünschen des Klienten orientieren.

Die Betreuungsabteilung „ DEIN WEG“, stellt dem Leistungsempfänger einen festen Bezugsbetreuer für sämtliche Leistungen zur Seite, wodurch eine vertrauensvolle und kontinuierliche Arbeitsbeziehung aufgebaut werden kann. Zusätzlich bieten wir neben der unmittelbaren Einzelfallarbeit mit dem Klienten umfeldbezogene Hilfestellung wie z.B. Angehörigenarbeit und Gruppenangebote im Freizeit- und Bildungsbereich an.

Bei Bedarf erfolgt eine Vermittlung an ergänzende oder weiterführende Hilfeanbieter. Hier gehört auch das Case Management zu unseren Aufgaben, bei dem ein Netzwerk verschiedener Personen und Dienste geknüpft wird, die ihre Arbeit mit dem Klienten berufsgruppenübergreifend planen, koordinieren, durchführen und überprüfen.

Darüber hinaus kann der FC Lehre e.V. eine Mitarbeit in dem Dienstleistungszweckbetrieb „Tatendrang“, der eigens zur Reintegration langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt gegründet wurde anbieten.

Ebenso steht ein Angebot der Freizeitgestaltung in Form von Vereinsfußball, sowie die Teilnahme an regelmäßigen christlichen Veranstaltungen in unserem Haus zur Verfügung.

Das Betreuungsangebot umfasst im Einzelnen folgende Leistungsbereiche:

Wohnen

  1. Sicherung von laufenden Mietzahlungen und sonstigen Kosten
  2. Unterstützung bei der Organisation des Wohnraums
  3. Organisation von Umzug
  4. Entgegenwirken von Verwahrlosungstendenzen
  5. Organisation weiterführender Hilfen, z.B. im Bereich Schuldnerberatung
  6. Förderung des Bewusstseins für Wohnqualität

Finanzielle Sicherung

  1. Unterstützung bei der Sicherung von Ansprüchen gegenüber Agentur für Arbeit, ARGE, Sozialämtern etc.
  2. Finanzkompetenztraining (Erlernen des Umgangs mit Geld, Finanzplanung, wirtschaftliche Haushaltsführung)
  3. Hilfestellung bei Anträgen und Formularen

Alltag

  1. Lebenspraktische Beratung
  2. Erarbeitung einer Tagesstruktur
  3. Anbindung an Freizeitangebote
  4. Förderung der Entwicklung von Freizeitverhalten
  5. Förderung der Entspannungsfähigkeit

Gesundheit

  1. Motivation zur Auseinandersetzung mit der Erkrankung
  2. Erlernen von Stressbewältigungsstrategien
  3. Eindämmung der Ursachen und Folgen einer Suchterkrankung
  4. Unterstützung beim Aufbau eines drogenabstinenten Lebensumfelds
  5. Unterstützung und Begleitung bei notwendiger Behandlung
  6. Förderung von gesundheitsbewusstem Verhalten
  7. Erarbeitung einer Strategie zur Rückfallprophylaxe

Arbeit

  1. Erarbeitung von beruflichen Perspektiven
  2. Begleitung zu Berufsinformationszentren, Beratungsgesprächen
  3. Unterstützung bei Gesprächen mit Arbeitsberatern und Arbeitgebern (Agentur für Arbeit, ARGE, Maßnahmeträger, Behindertenwerkstätten)
  4. Kooperation mit potentiellen Arbeitgebern
  5. Motivation zur Auseinandersetzung mit schulischer oder beruflicher Ausbildung
  6. Motivation zur Aufnahme einer beruflichen oder anderen sinnstiftenden Tätigkeit, auch ohne ausschließlich wirtschaftlichen Beweggründen
  7. Hilfe bei der Erstellung von Bewerbungen
  8. Angebot der Mitarbeit im Vereinseigenem Zweckbetrieb

Soziale Kompetenzen

  1. Förderung der sozialen Kontakte und Bindungen (Familie, Freunde, Alltagskontakte)
  2. Unterstützung beim Erlernen von Konfliktlösungsstrategien
  3. Unterstützung beim Umgang mit Frustration
  4. Teilnahme an Gruppenangeboten
  5. Förderung des Abbaus von Ängsten in Gruppensituationen

Schuldnerberatung

  1. Sichtung der Schulden
  2. Einleitung einer Schuldenregulierung mittels Ratenzahlungen etc.
  3. Existenzsicherung durch Stundungsgesuche

Geldmitverwaltung

  1. Kontoführung (u.a. wenn kein eigenes Konto vorhanden ist)
  2. Finanzplanung, Sichtung aller Einnahmen und Fixkosten
  3. Sicherstellung von Zahlungsverpflichtungen

Neben diesen direkten Betreuungsleistungen werden von uns die folgenden mittelbaren und indirekten Leistungen erbracht:

Mittelbare Leistungen

klientenbezogene Tätigkeiten:

  1. Koordination und Organisation der Hilfeplanung in Form von Case Management
  2. Telefonate und Schriftverkehr für den Klienten
  3. Gespräche mit Angehörigen, dem sozialen Umfeld des Klienten
  4. Einzelfalldokumentation

klientenübergreifende Tätigkeiten:

  1. Fallbesprechung
  2. Kollegiale Beratung, Supervision
  3. Teilnahme an Facharbeitskreisen
  4. Fortbildung

Indirekte Leistungen:

  1. Leitung, Organisation der Arbeitsabläufe in der Betreuungsabteilung „ DEIN WEG“, • Verwaltungstätigkeiten
  2. Bearbeitung von Anfragen
  3. Öffentlichkeitsarbeit

Um die Qualität der oben genannten Leistungen sicherzustellen und zu verbessern, beschäftigt sich Die Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V. „ DEIN WEG“, mit dem Aufbau eines Qualitätssicherungssystems.

Folgende Maßnahmen der Qualitätssicherung gehören bereits zum Standard:

  1. Einsatz von Fachkräften
  2. Regelmäßige Fall- und Dienstbesprechungen
  3. Regelmäßige kollegiale Beratung
  4. Fortschreibung der Konzeption, u.a. im Rahmen von Klausurtagungen

Dauer der Betreuung

Die Dauer des Wohnens in der Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V. nach § 53, 54 SGB XII ist grundsätzlich nicht beschränkt. Sie orientiert sich an den Erfordernissen des Einzelfalls. Die Weiterführung der Hilfe muss jedoch regelmäßig, meist einmal jährlich, beim Kostenträger, dem Sozialamt des Landkreises Helmstedt beantragt und von diesem bewilligt werden.

Der Klient / die Klientin kann unter Einhaltung der im Betreuungsvertrag festgelegten Frist von vier Wochen jederzeit kündigen. Er / Sie kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm / ihr die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vierwöchigen Kündigungsfrist nicht zumutbar ist.

Die Betreuungsabteilung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund kann sein, wenn sich der Hilfebedarf des Klienten / der Klientin so verändert, dass die fachgerechte Betreuung durch „ DEIN WEG“, nicht mehr möglich ist, der Klient / die Klientin Gewalt gegen Mitarbeiter(innen) des Hauses ausübt, Mitarbeiter(innen) des Hauses bedroht, oder wenn der Klient / die Klientin mit seinen Zahlungen 2 Monate im Rückstand ist.

Im Falle einer Kündigung durch Die Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V., „ DEIN WEG“, wird mit dem/der Betroffenen nach geeigneten alternativen Maßnahmen oder Wohnformen gesucht.

Finanzierung und Rechtliche Grundlage

Die Vergütung der Betreuungsleistungen nach § 53, 54 SGB XII erfolgt über die Abrechnung von Fachleistungspauschalen, die im Rahmen der individuellen Hilfeplanung für den jeweiligen Klienten durch das Sozialamt des Landkreises Helmstedt bewilligt worden sind.

Grundsätzlich können Klienten mit eigenem Einkommen oder Vermögen zur Eigenbeteiligung an den Kosten der Betreuungsleistungen seitens des Sozialamtes Helmstedt herangezogen werden. Dies erfolgt auf der Grundlage der §§ 85 ff SGB XII.

Personelle und Sachliche Ausstattung

Das Gründungsteam der Abteilung für Ambulant betreutes Wohnen des FC Lehre e.V. verfügt über einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss als staatlich anerkannter Diplom-Sozialarbeiter , b.z.w. staatlich anerkannter Familienpfleger und über eine mehrjährige Berufserfahrung im Arbeitsbereich der stationären und ambulanten Betreuung, Rehabilitation und sozialtherapeutischen Begleitung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen.

Die kontinuierliche Betreuungsarbeit ist für den Vertretungsfall (u.a. Urlaub, Krankheit) durch die Kooperation innerhalb der Betreuungsabteilung sichergestellt.

Neben obiger personeller Ausstattung, ist die Betreuungsabteilung des FC Lehre e.V. mit einem angemessenen erforderlichen Sachbestand ausgerüstet:

  1. Moderne Kommunikations- und Informationsmittel (u.a. Mobil- und Festnetztelefone, PC, Notebooks, Fax, Internet, Fachliteratur)
  2. Büroräume
  3. Fahrzeuge